AGB

 

Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt der Firma Gehling Dachreinigung, Lohner Brook 8, 46354 Südlohn, den Auftrag zur Ausführung von Arbeiten im Rahmen einer werksvertraglichen und schriftlich zugrunde zu legenden Tätigkeiten.

 

Tätigkeitsausführung

Terminangaben für die Auftragsdurchführung sind unverbindlich. Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf einer 4-wöchigen Nachfrist durch den Auftraggeber ein.

 

Vertragsabschluss und Widerruf

Sämtlich auszuführende Tätigkeiten bedürfen der zuvor vertraglich und in Schriftform enthaltene Willenserklärungen. Nebenabreden, soweit nicht in Schriftform, sind unwirksam.

Der Auftraggeber kann seine auf den Abschluss des Auftrages / Vertragwerkes gerichtete Erklärung binnen einer Frist von zwei Wochen in Schriftform gegenüber der Firma Gehling Dachreinigung widerrufen.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist an keine Voraussetzung gebunden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss seine Willenserklärung, auch in Bezug auf die Widerrufsmöglichkeit, abgibt und ihm gesondert eine Widerrufserklärung ausgehändigt wurde; ausserdem muss die Vertragsurkunde oder der schriftlich zu erklärende Auftrag zum Vertragsabschluss oder eine Abschrift des Vertrages ausgehändigt werden.

 

Haftung

Beim Reinigen des Daches, Fassade, Terrasse usw. kann es vorkommen, dass sich lose Partikel z.B. am First oder Fugen (z.B. Zement) lösen. Dieses können wir nicht verhindern. Bei Dächer ohne Dachfolie können (sehr selten) kleine Mengen Wasser eintreten. Hierfür können wir leider keine Haftung übernehmen.

 

Garantie   

Auf reine Dach- und Fassadenreinigungsarbeiten gibt es keine Garantie. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber oder seines Vertreters unverzüglich nach Fertigstellung in Augenschein zu nehmen und ggf. Unregelmäßigkeiten oder Schäden zu beanstanden. Dies wird dann selbstverständlich und unverzüglich korrigiert.

 

Reklamationen   

bezüglich Wasserschäden müssen uns innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung in Schriftform Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Dies gilt für Dächer und Fassaden. 

 

Anfahrkosten

Anfahrkosten fallen nur dann an wenn der Auftrag unter 50 m² ist.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gehling Dachreinigung, Lohner Brook 8, 46354 Südlohn, durch Gesetze oder Rechtssprechung ausser Kraft gesetzt werden, so sind die am nächsten kommenden Bedingungen heranzuziehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Fazit

Die Qualität unserer Produkte, sowie unser handwerkliches Können, zeichnet uns aus.

 

Gerichtsstand

Falls nicht anders vereinbart ist der vereinbarte Gerichtsstand Borken.

 

Stand: 12.01.2019